Erklärung zur Barrierefreiheit
Die „MuSeenLandschaft Expressionismus“ ist als Betreiber bemüht, diese Website und eingebundene digitale Services in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten dabei folgende Rechtsvorschriften:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act. Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.museenlandschaft-expressionismus.de. Diese Website wurde zuletzt am 20.11.2024 in wesentlichen Punkten technisch überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
MuSeenLandschaft Expressionismus
c/o WENGMANN Kulturmanagement
Kirsten Wengmann
Kaiserstraße 45
80801 München
T +49 (0)179 4975080
mail@museenlandschaft-expressionismus.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir legen großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website. Unser Ziel ist es, den Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen für alle Nutzer gleichermaßen sicherzustellen. Die Website wurde so optimiert, dass sie den internationalen Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1) entspricht. Eine barrierefreies Internetangebot soll dementsprechend vier Prinzipien erfüllen:
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Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen für die Benutzer so darstellbar sein, dass sie diese auch wahrnehmen können. Beispielsweise müssen visuelle Inhalte auch für Sehbehinderte und blinde Menschen über Alternativen darstellbar sein.
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Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen der Website müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Mögliche Interaktionen müssen klar erkennbar sein.
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Verständlichkeit: Nutzer müssen in der Lage sein, alle Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen.
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Robustheit: Die Webseiten müssen von unterschiedlichen Endgeräten, einschließlich unterstützender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Barrierefreiheit unseres Internetangebots zu gewährleisten:
1. Klare, semantisch korrekte Strukturierung
Die Website verwendet HTML5 mit einer sauberen und semantisch korrekten Struktur, die eine logische und gut nachvollziehbare Reihenfolge der Inhalte sicherstellt. Damit ist die Seite optimal für Screenreader und andere Hilfsmittel aufbereitet.
2. Navigation und Benutzerfreundlichkeit
Skip-Links: Zu Beginn jeder Seite gibt es einen „Skip-Link“, um Nutzern im Screenreader-Modus die direkte Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen.
ARIA-Tag-Optimierung: Interaktive Elemente wie die Navigation oder das Cookie-Banner sind mit ARIA-Rollen und -Attributen versehen. Diese sorgen für eine präzise Beschreibung der Inhalte und Struktur für Screenreader.
Focus Management: Beim Öffnen und Schließen des Hauptmenüs und des Cookie-Banners werden Fokus- und Tabindex-Attribute gezielt gesteuert, um eine nahtlose Bedienung auch für Tastaturnutzer zu gewährleisten.
Deaktivierung von Javascript: Die Website und insbesondere die Navigation ist auch bei Deaktivierung von Javascript in den Browserseinstellungen nutzbar.
3. Responsives Design
Die Website passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an und bietet auch auf mobilen Geräten eine vollständige und leicht zugängliche Benutzeroberfläche.
4. Alternative Bildbeschreibungen
Bilder auf der Website sind mit alt-Attributen versehen, die den Inhalt des Bildes beschreiben. Dies hilft Nutzern, die auf Screenreader angewiesen sind, und verbessert die Zugänglichkeit.
5. Formulare und Eingabeelemente
Beschriftungen und Anweisungen: Formularelemente sind klar beschriftet und mit Anweisungen versehen, um eine reibungslose Interaktion zu gewährleisten.
Checkboxen und Buttons: Alle relevanten Buttons und Checkboxen sind mit klaren Beschriftungen und zusätzlichen Tooltips versehen.
6. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: Einzelne PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei gestaltet.
Evaluationsmethoden
Die Barrierfreiheit dieser Website wurde u.a. mit folgenden Online-Verfahren getestet und optimiert:
Konkrete Vorgaben für barrierefreie Websites sind auf der Website der „Web Accessibility Initiative (WAI)“ des „World Wide Web Consortium (W3C)“ abrufbar: WCAG Overview
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2024 erstellt und überprüft.